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   BVerfG, 10.06.2011 - 2 BvR 542/09   

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https://dejure.org/2011,26705
BVerfG, 10.06.2011 - 2 BvR 542/09 (https://dejure.org/2011,26705)
BVerfG, Entscheidung vom 10.06.2011 - 2 BvR 542/09 (https://dejure.org/2011,26705)
BVerfG, Entscheidung vom 10. Juni 2011 - 2 BvR 542/09 (https://dejure.org/2011,26705)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundesverfassungsgericht

    Nochmalige Wiederholung einer eA, die Vollstreckung von Freiheitsstrafen auszusetzen - Überwiegen der mit einer Vollstreckung verbundenen Nachteile gegenüber öffentlichem Interesse an Vollstreckung bei sehr geringem Strafrest

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 2 GG, § 370 Abs 1 Nr 1 AO, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 32 Abs 6 S 2 BVerfGG, § 6a Abs 1 S 1 Nr 1 UStG
    Nochmalige Wiederholung einer eA, die Vollstreckung von Freiheitsstrafen auszusetzen - Überwiegen der mit einer Vollstreckung verbundenen Nachteile gegenüber öffentlichem Interesse an Vollstreckung bei sehr geringem Strafrest

  • rewis.io

    Nochmalige Wiederholung einer eA, die Vollstreckung von Freiheitsstrafen auszusetzen - Überwiegen der mit einer Vollstreckung verbundenen Nachteile gegenüber öffentlichem Interesse an Vollstreckung bei sehr geringem Strafrest

  • rewis.io

    Nochmalige Wiederholung einer eA, die Vollstreckung von Freiheitsstrafen auszusetzen - Überwiegen der mit einer Vollstreckung verbundenen Nachteile gegenüber öffentlichem Interesse an Vollstreckung bei sehr geringem Strafrest

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Tenor)

    Nochmalige Wiederholung einer eA, die Vollstreckung von Freiheitsstrafen auszusetzen - Überwiegen der mit einer Vollstreckung verbundenen Nachteile gegenüber öffentlichem Interesse an Vollstreckung bei sehr geringem Strafrest

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.11.2008 - 1 StR 354/08

    Keine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung im Sinne des § 6a UStG bei

    Auszug aus BVerfG, 10.06.2011 - 2 BvR 542/09
    gegen a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 5. Februar 2009 - 1 StR 354/08 -, b) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 20. November 2008 - 1 StR 354/08 -.
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